Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestellen nach dem Einstieg – wenn davon höchstens zwei mit S- oder U-Bahn, im ExpressBus oder mit anderen einbezogene Eisenbahnstrecken (z.B. im Regionalzug) zurückgelegt werden.
Sie dürfen bei einer Kurzstrecke Verkehrsmittel miteinander kombinieren und umsteigen. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Zonengrenze überschreiten. Auch Fahrtunterbrechungen sind – im Rahmen der Höchstfahrzeit von einer Stunde – erlaubt. Wichtig ist nur: spätestens an der vierten Haltestelle ist Schluss.
Haltestellen, die ohne Halt durchfahren werden, sind mitzuzählen.
In den Gemeinden außerhalb Münchens gilt jede Busfahrt innerhalb der Gemeindegrenzen als Kurzstrecke. Unabhängig von der Anzahl der passierten Haltestellen.
Für eine Kurzstreckenfahrt entwerten Sie einen Streifen der Streifenkarte. Oder Sie lösen die Einzelfahrkarte Kurzstrecke, am einfachsten als HandyTicket.
Beispiel:
Vom Ostbahnhof zum Maxmonument sind es zwei Haltestellen mit der S-Bahn zum Isartor und zwei Haltestellen mit der Trambahnlinie 18 zum Maxmonument. Es ist also eine Fahrt über vier Haltestellen, davon nur zwei mit der S-Bahn – der Kurzstreckentarif gilt.
Übrigens: Es ist nicht zulässig mehrere Kurzstreckenfahrten oder Zonen- und Kurzstreckenfahrten miteinander zu kombinieren. Den Geltungsraum Ihrer Zeitkarte können Sie allerdings durch ein Kurzstreckenticket erweitern.
Bitte beachten Sie, dass die U21-Streifenkarte nicht für den Kurzstreckentarif genutzt werden kann. Der Kurzstreckentarif kann nur mit der regulären Streifenkarte genutzt werden. Auch die Kundengruppe der unter 21-Jährigen und Kinder können damit den Kurzstreckentarif nutzen.