Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Übergangsregelung für alte Fahrkarten und Mehrwertsteuersatz

Hier finden Sie Informationen zu den Übergangsregelungen für alte Fahrkarten bei einer Tarifanpassung und zum Mehrwertsteuersatz bei MVV-Fahrkarten.


 

Übergangsregelung für alte Fahrkarten nach der Tarifanpassung zum 12.12.2021

Fahrkarten, deren Preise nicht angehoben wurden - die Einzelfahrkarte Kurzstrecke, die Kinder-Tageskarte und die Fahrrad-Tageskarte - können Sie weiterhin nutzen.

Ablauffrist alter Fahrkarten

Ihre zum alten Tarif erworbenen Fahrkarten mit Tarifstand 13.12.2020 können Sie noch bis zum 31.03.2022 aufbrauchen, gegen Aufzahlung umtauschen oder gegen ein Bearbeitungsentgelt von 2 Euro bei folgenden Servicestellen erstatten lassen:

  • S-Bahn Kunden-Center München Hauptbahnhof
  • S-Bahn Kunden-Center Ostbahnhof
  • MVG-Kundencenter Hauptbahnhof
  • MVG-Kundencenter Marienplatz

Mit Ablauf des 31.03.2022 verlieren diese Fahrkarten des alten Tarifs ihre Gültigkeit. Auch nach diesem Termin können Sie Karten wie oben beschrieben gegen Aufzahlung umtauschen oder erstatten lassen.

Mehrwertsteuersatz in MVV-Fahrkarten

In allen MVV-Fahrpreisen ist die Mehrwertsteuer mit dem ermäßigten Satz enthalten - gem. §12, Abs. 2, Ziff. 10 UStG 1967.