Ein Regionaler Nahverkehrsplan (RNP) ist nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern erforderlich.
Der MVV hat die Aufgabe, den Nahverkehrsplan für den regionalen Nahverkehrsraum München zu erstellen, soweit sich dieser mit dem Verbundraum München deckt. Der RNP wurde erstmalig am 29.11.2002 den MVV-Gesellschaftern zur Kenntnis gebracht. Dabei wurde vereinbart, eine Fortschreibung im 5-Jahres-Turnus durchzuführen. Nach 2007 und 2012 wurde den MVV-Gesellschaftern am 23.11.2018 die dritte Fortschreibung vorgestellt. Die Fortschreibung erfolgte in diesem Fall ein Jahr später, um die aktuellen Ergebnisse der Studie "Mobilität in Deutschland 2017" ( MiD 2017) berücksichtigen zu können.
Der RNP hat ähnlich den lokalen Nahverkehrsplänen folgende Inhalte: