In München stehen verschiedene Roller-Verleihsysteme zur Verfügung, die sich grundlegend in den angebotenen Fahrzeugen voneinander unterscheiden: Von konventionellen Elektro-Rollern, die nur mit Führerschein gefahren werden dürfen und mit denen sich auch längere Strecken zurücklegen lassen, bis hin zu zahlreichen elektrischen Tretrollern, die sich vor allem zum Überbrücken kleiner Wegstrecken eignen.
Und wie sieht es mit der Mitnahme im ÖPNV aus?
In allen Verkehrsmitteln im MVV – S-Bahn, U-Bahn, Tram, städtische Busse, MVV-Regionalbusverkehr, integrierte Regionalzüge – werden die kleinen Elektroflitzer in zusammengeklapptem Zustand als „Sache“ behandelt und kostenlos transportiert. Der dazugehörige Akku muss fest im Gerät verbaut sein. Ein separates Ticket (etwa eine Fahrrad-Tageskarte) ist nicht nötig. Nicht zusammengeklappte bzw. nicht zusammenklappbare E-Roller sind von der Beförderung ausgeschlossen. Analog zu bestehenden Regelungen für andere Fortbewegungsmittel dürfen E-Roller in Bahnhöfen (inkl. Zwischengeschossen) und an Haltestellen nicht verwendet und auch dort nur zusammengeklappt transportiert werden.